Testamentsvollstrecker darf auch Ergänzungspfleger für minderjährige Erben sein – jedenfalls grundsätzlich
Geschiedene Erblasser haben ein Interesse daran, das auf die Kinder vererbte Vermögen vom Ex-Partner fernzuhalten. Dazu können sie eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker bestimmen, die gleichzeitig Ergänzungspfleger sein darf. Mehr lesen