Vertrag mit Erblasser: Feststellung der Geschäftsfähigkeit allein durch Notar hat geringen Beweiswert
Notare sind keine Ärzte. Deshalb kann man nicht darauf vertrauen, dass ein Vertrag hält, auch wenn der Notar von der Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner überzeugt ist und eine Beurkundung vornimmt.
Mehr lesen