Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht ist eine Schenkung auch bei dauerhafter Hinderung an der Ausübung
Der Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht stellt nach Ansicht des BGH grundsätzlich auch dann eine Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn dieser im Zeitpunkt des Verzichts das Wohnrecht gar nicht mehr nutzen kann. Mehr lesen