Wann ist ein Testament ein Testament?

Proxima Studio / stock.adobe.com
Bei dem Erblasser wurde ein unheilbarer Gehirntumor diagnostiziert. Kurz vor seinem Tod setzte er in einem handschriftlichen Testament seine Schwester als Alleinerbin ein. Dagegen wehrten sich nach Eintritt des Erbfalls seine Ehefrau und seine Tochter aus erster Ehe. Der Erblasser sei zum Zeitpunkt nicht mehr testierfähig gewesen und das Testament auch nicht eigenhändig verfasst.
Das Oberlandesgericht München entschied, die Schwester ist Alleinerbin geworden. Nach Ansicht des Gerichts ist das Testament echt und der Erblasser war trotz seines Gehirntumors testierfähig.
Zur Feststellung der Testierfähigkeit holte das Gericht ein Sachverständigengutachten ein. Eine solche Feststellung kann nach Ansicht der Richter nur ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie erbringen. Es muss dargelegt werden, dass derjenige, der das Testament errichtet hat, zu diesem Zeitpunkt frei von krankheitsbedingten Störungen war. Im vorliegenden Fall konnte dies durch einen gerichtlichen Sachverständigen erfolgreich dargestellt werden.
Die Schwester konnte auch nachweisen, dass das Testament eigenhändig verfasst wurde. Zur Überprüfung der Echtheit der Testamentsurkunde wurde ebenfalls ein schriftliches Sachverständigengutachten vom Gericht eingeholt.
Um nachzuweisen, dass das Testament eigenhändig verfasst wurde, genügt »ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen« (BGH, Urteil vom 14.1.1993, IX ZR 238/91 und BGH, Urteil vom 16.4.2013, VI ZR 44/12).
Das war nach Ansicht des Gerichts hier der Fall. Der Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass der Erblasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Urheber des Testaments war, insbesondere, wenn man die Gesamtumstände berücksichtigt. Da der Erblasser seinen letzten Lebensabschnitt mit seiner Schwester verbracht und auch Dritten gegenüber geäußert hat, dass dies seinem Wunsch entspreche, liegt es nach Meinung des Gerichts durchaus nahe, dass er sie als Alleinerbin eingesetzt hat.
OLG München, Beschluss vom 12.8.2024, 33 Wx 294/23 e
Tipp: Es gibt einige Dinge, die Sie bei der Erstellung eines Testaments beachten sollten. Mit Smartlaw brauch Sie sich darüber keine Gedanken zu machen. Ganz ohne rechtliche Vorkenntnisse können Sie durch die Beantwortung einfacher Fragen Ihr individuelles Testament erstellen lassen. Diese müssen Sie dann nur noch handschriftlich abschreiben und unterschreiben. In besonderen Lebenssituationen gibt es einige Dinge, die Sie bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigen sollten und können. So bietet es sich für Ehegatten an ein Ehegattentestament zu erstellen. Auch besteht die Möglichkeit eines Geschiedenentestaments für nicht verheiratet Lebenspartner aber auch für eine eingetragene Lebensgemeinschaft erstellen. Mit Smartlaw können Sie ganz einfach herausfinden, welche Testamentsform am besten auf Ihre Lebenssituation passt.