Erblasserin mit Wahnvorstellungen ist nicht testierfähig
Wer ein Testament errichten will, muss testierfähig sein. Das ist bei Wahnvorstellungen ausgeschlossen. „Lichte Augenblicke“ gibt es hier nicht. Der „Letzte Wille“ ist in solchen Fällen unwirksam und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
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