Wirksames Testament darf auf unwirksames Testament Bezug nehmen
Ein eigenhändiges Testament zu schreiben kann sehr aufwendig sein. Deshalb nehmen Erblasser zur Erläuterung ihres letzten Willens schon mal Bezug auf andere unwirksam verfasste letztwillige Verfügungen. Das ist grundsätzlich unschädlich.
Mehr lesen