Vollzug eines Schenkungsversprechens heilt nicht immer den Formmangel
Ein Schenkungsversprechen ist ein formbedürftiger Vertrag. Die Beurkundungspflicht entfällt jedoch mit Übergabe der Sache an den Beschenkten. Ausnahme: Die Formvorschriften haben eine besondere Schutzfunktion. So der Bundesgerichtshof. Mehr lesen