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Zu Unrecht erhaltene Beihilfe muss vom Erben des Beamten zurückgezahlt werden

Erben & Schenken 11. April 2019
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Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Wer als Beamter Beihilfeleistungen mit gefälschten Krankenhausrechnungen erschleicht, muss sie wieder zurückzahlen. Wer darüber verstirbt, vererbt diese Verpflichtung. Einen Vertrauensschutz genießt der Erbe nicht.

Ein Polizist wehrte sich gegen die Rückforderung von Beihilfeleistungen, die sein Vater in den Jahren 2008 bis 2010 zu Unrecht wegen stationärer Krankenhausaufenthalte erhalten hatte. Der Vater verstarb zwischenzeitlich, der Sohn wurde Alleinerbe. Als solcher konnte sich beim Verwaltungsgericht nicht durchsetzen. Der Rückforderungsanspruch in Höhe von rund 70.000 Euro sei rechtmäßig. Der Vater war in den betreffenden Zeiträumen weder ambulant noch stationär im Krankenhaus behandelt worden.

Unerheblich sei, wer die Rechnungen manipuliert habe. Der Sohn sei als Alleinerbe in die Rechtsstellung des Vaters eingerückt. Er genieße zudem keinen Vertrauensschutz, schon sein Vater hätte keinen geltend machen können. Denn dieser habe schließlich die Beihilfeleistungen durch arglistige Täuschung erwirkt.

VG Aachen, Urteil vom 9.11.2018, 7 K 2350/18