Unbekannte Pflichtteilsstrafklausel im elterlichen Testament macht Enterbung nicht rückgängig
Eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament dient dazu, die Kinder davon abzuhalten, nach dem Tod des Erstversterbenden vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil zu fordern. Das funktioniert nicht immer.
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