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Geschenke zurückgeben: Ihre Rechte im Laden und online

Erben & Schenken 26. Dezember 2025
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Geschenke und im Hintergrund ein geschmückter Weihnachtsbaum.

Vitalii / stock.adobe.com

Die Weihnachtszeit ist die schönste Zeit des Jahres – aber nicht jedes Geschenk sorgt für Freude. Ob falsche Größe, unpassende Farbe oder ein Defekt: Viele fragen sich, welche Rechte sie bei der Rückgabe haben. Was sind die Unterschiede zwischen Ladengeschäft und Online-Handel? Was können Sie machen, wenn das Geschenk kaputt ist?

Rückgabe im Ladengeschäft: Kulanz statt Pflicht

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass man im stationären Handel ein gesetzliches Recht auf Rückgabe hat. Tatsächlich besteht beim Kauf im Geschäft kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kaufvertrag ist verbindlich, und Händler sind nicht verpflichtet, Ware zurückzunehmen oder den Kaufpreis zu erstatten. Viele Geschäfte zeigen sich jedoch kulant und bieten freiwillige Umtauschmöglichkeiten an – oft innerhalb von 14 oder 30 Tagen. Diese Kulanzregelungen sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und können an Bedingungen wie die Vorlage des Kassenbons oder die Originalverpackung geknüpft sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich bereits vor dem Kauf über die Umtauschbedingungen informieren.

Online-Kauf: Gesetzliches Widerrufsrecht

Beim Online-Shopping sind Verbraucher deutlich besser geschützt. Hier gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, das eine Rückgabe ohne Angabe von Gründen ermöglicht. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Wichtig ist, dass der Widerruf gegenüber dem Händler erklärt wird – etwa per E-Mail oder über ein Widerrufsformular – und die Ware fristgerecht zurückgesendet wird. Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Käufer, sofern der Händler nichts anderes anbietet. Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten für individuell angefertigte Produkte, versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung sowie schnell verderbliche Waren.

Defekte Geschenke: Ihre Gewährleistungsrechte

Wenn das Geschenk beschädigt ist oder nicht funktioniert, greift die gesetzliche Gewährleistung. Käufer haben zwei Jahre Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Danach muss der Käufer den Nachweis erbringen. Ansprechpartner ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller. Wer den Kaufbeleg aufbewahrt und den Mangel sofort reklamiert, vermeidet unnötige Diskussionen. Sollte die Nachbesserung scheitern, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Fazit

Wer seine Rechte kennt, spart Zeit und Nerven. Im Ladengeschäft gilt Kulanz, online das Widerrufsrecht. Bei Mängeln schützt die Gewährleistung. Wer Fristen einhält, Belege sichert und schnell reagiert, sorgt dafür, dass die Rückgabe stressfrei bleibt – und kann die Feiertage entspannt genießen.

Tipp

Praktische Tipps für stressfreie Rückgaben

  • Fristen beachten: Online-Rückgaben rechtzeitig anmelden.
  • Originalverpackung: Viele Händler verlangen sie für Kulanzrückgaben.
  • Belege sichern: Ohne Kaufnachweis wird es schwierig.
  • Kommunikation: Bei Mängeln sofort reklamieren.