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Erbvertrag ist bindend - ein späteres Testament unwirksam

Erben & Schenken 15. Dezember 2025
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Männliche Hände legen Münzstapel auf einen Holzblock mit der Aufschrift "Erbvertrag". Scheine und Münzen und Taschenrechner.

MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Ein Erbvertrag kann weitreichende Folgen haben – selbst Jahre später. Das zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Bremen: Ein gemeinschaftliches Testament konnte die Regelungen eines früheren Erbvertrags nicht aufheben.

Erbvertrag vs. Testament – Was gilt im Streitfall?

Nach dem Tod seiner Ehefrau beantragte ein Witwer die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe. Grundlage war ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 2021, in dem sich das Ehepaar gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatte. Die beiden Töchter widersprachen jedoch und verwiesen auf eine notarielle Vereinbarung aus dem Jahr 2012. Diese sah vor, dass die Ehepartner sich gegenseitig zu Vorerben und die Töchter zu Nacherben einsetzen. Außerdem verzichteten die Töchter auf ihren Pflichtteil. Die Vereinbarung wurde als Erbvertrag bezeichnet und unter notarieller Mitwirkung geschlossen.

Die Entscheidung des OLG Bremen

Das Oberlandesgericht Bremen entschied, dass der Erbvertrag weiterhin bindend ist. Ein späteres gemeinschaftliches Testament kann die Regelungen eines Erbvertrags nicht ohne Zustimmung aller Vertragsparteien ändern oder widerrufen. Da die Töchter im Jahr 2012 Vertragsparteien waren, bleibt ihre Stellung als Nacherben bestehen. Der Witwer ist somit nur Vorerbe. Auch die Form der Vereinbarung war wirksam: Die Unterschrift des Notars auf dem verschlossenen Umschlag genügt nach § 35 BeurkG.

Warum diese Entscheidung für Sie wichtig ist

Ein Erbvertrag schafft eine starke Bindung, die nicht einfach durch ein neues Testament aufgehoben werden kann. Wer seine Nachlassplanung flexibel gestalten möchte, sollte sich der Unterschiede bewusst sein. Ein Erbvertrag bindet alle Beteiligten – und kann spätere Änderungen erheblich erschweren.

OLG Bremen, Urteil vom 9.5.2025, 1 W 4/25

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