Krank wegen Tattoo: kein Entgeltfortzahlungsanspruch
Eine Pflegekraft ließ sich ein Tattoo stechen und wurde wegen einer Entzündung krankgeschrieben. Doch wer zahlt den Lohn in dieser Zeit? Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden: Bei selbstverschuldeter Krankheit gibt es keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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