Kein Mindestlohn im Pflichtpraktikum vor dem Studium
Wer ein Praktikum absolvieren muss, um einen Studienplatz zu erhalten, hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch für sog. „Vorpraktika“ – auch bei einer Bewerbung an eine private, staatlich anerkannte Universität. Mehr lesen