Wird ein Azubi nicht ausgebildet, erhält er für seine Tätigkeit den Tariflohn
Ein Betrieb setzte einen Azubi als ungelernten Arbeitnehmer ein. Damit hat er Anspruch auf die dafür übliche tarifliche Vergütung. Denn er erbringt Leistungen, zu denen er auf der Grundlage des Ausbildungsvertrages nicht verpflichtet ist.
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