Datenschutz: Schülerakte wird beim Schulwechsel nicht »bereinigt«
Die DSGVO gewährt keinen Löschungsanspruch sensibler Daten in einer Schülerakte bei einem Schulwechsel. Die Daten über einen gewalttätigen und verhaltensauffälligen Schüler sind für die Aufgabenerfüllung der Schule notwendig. Mehr lesen