Beamtenrecht: Kein Ersatz des Höherstufungsschadens bei Unfall mit dem Privatfahrzeug im Dienst
Verursacht ein Beamter auf einer Dienstfahrt mit seinem Pkw einen Unfall und wird dieser von seiner Versicherung reguliert, wird er in der Regel höhergestuft. Die Kosten dafür muss der Dienstherr nicht übernehmen. Das Kilometergeld reicht. Mehr lesen