Geschlechterquote ist ein unzulässiges Kriterium bei Aufnahme in koedukatives Gymnasium
Eine Geschlechterquote ist kein zulässiges Kriterium für die Aufnahme in ein koedukatives bilinguales Gymnasium. Eine solche Quote verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Verbot, Menschen wegen ihres Geschlechts zu bevorzugen. Mehr lesen