Üble Nachrede per WhatsApp rechtfertigt fristlose Kündigung
Verbreitet eine Mitarbeiterin per WhatsApp ein Gerücht ungefiltert weiter, das geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.
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