Beamte: Kein Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland
Beamte können auch im Ausland Elterngeld beantragen, sofern ihr Dienstherr sie dorthin abordnet oder versetzt. Der Anspruch entfällt, wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt und der Beamte seinen Wohnsitz in Deutschland auflöst.
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