Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss nicht zum Personalgespräch
Ein krankgeschriebener Mitarbeiter darf regelmäßig nicht von seinem Arbeitgeber zum Personalgespräch in den Betrieb zitiert werden. Ausnahmen nur bei zwingenden betrieblichen Gründen, wenn dies dem Arbeitnehmer gesundheitlich zumutbar ist.
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