Was gilt für die Entgeltfortzahlung bei einer Zweiterkrankung?
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für sechs Wochen entsteht nur, wenn die erste Krankheit zum Zeitpunkt der zweiten Erkrankung vollständig ausgeheilt war. Diesen Umstand muss der Arbeitnehmer beweisen.
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