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Weihnachtsgeschenke vom Arbeitgeber: Anspruch Fehlanzeige!

Arbeitnehmer & Auszubildende 6. Dezember 2019
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Keine Torte zu Weihnachten: Rentner verklagen Ex-Arbeitgeber

© irynakolesova / fotolia.com

Weihnachtsgeschenke vom Arbeitgeber gibt es nicht in jedem Jahr – auch nicht für Betriebsrentner. Das gilt insbesondere, wenn im Begleitschreiben deutlich zum Ausdruck kommt, das Geschenk gibt es jeweils nur für das aktuelle Jahr.

Mehrere Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers reagierten enttäuscht, als vor Weihnachten die Marzipantorte wie das Weihnachtsgeld in Höhe von € 105,- von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausblieben. Anders als in den Vorjahren gab es für sie keine Weihnachtsgaben. Sie beriefen sich deshalb auf eine betriebliche Übung und forderten auch für das aktuelle Jahr die Geschenke ein.

Das Arbeitsgericht Köln versagte den Betriebsrentnern die Weihnachtsgeschenke. Anders als von den Klägern vorgetragen, hatten nie alle Betriebsrentner die Präsente erhalten. Von daher ist in der Vergangenheit keine betriebliche Übung entstanden.

Zudem hatte der Arbeitgeber stets einen Weihnachtsbrief beigelegt. In diesem Begleitschreiben stand, die Leistungen werden immer nur für das aktuelle Jahr gewährt. Somit musste den Rentnern klar sein, dass sie nicht alle Jahre aufs Neue mit dem Geschenkset aus Torte und Weihnachtsgeld rechnen dürfen.

ArbG Köln, Urteil vom 24. 11. 2016, 11 Ca 3589/16