Teilzeitbeamte haben nach fünf Jahren Dienstzeit Anspruch auf Altersgeld
Das EU-Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten verbietet eine nur teilweise Berücksichtigung von in Teilzeit erbrachten Dienstzeiten. So der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Angleichung an das Bundesbeamtenrecht.
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