Kopfnoten in wichtigen Schulzeugnissen verfassungswidrig
Kopfnoten in Schulzeugnissen (z.B. Arbeits- und Sozialverhalten) greifen in die Freiheit der Berufswahl ein. Sie benachteiligen Schüler bei einer Bewerbung. Kopfnoten entbehren in Sachsen der Gesetzesgrundlage. Sie sind verfassungswidrig.
Mehr lesen