Ein Spaziergang in der Mittagspause ist nicht gesetzlich unfallversichert
Ein Arbeitnehmer ist gesetzlich unfallversichert, solange er betriebsdienliche Tätigkeiten ausübt. Der Versicherungsschutz umfasst aber keine Spaziergänge in der Arbeitspause. Eine »eigenwirtschaftliche Verrichtung« ist nicht versichert.
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