Altersteilzeit im Blockmodell: Kein Urlaub für die Freistellungsphase
Wer sein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im »Blockmodell« beendet, hat für die Freistellungsphase keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Wer im gesamten Kalenderjahr von der Arbeitspflicht entbunden sind, dem steht kein Urlaubsanspruch zu.
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