Sonn- und Feiertagszuschläge sind mindestlohnrelevant
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Sonn- und Feiertagszuschläge, kann damit der Anspruch auf Mindestlohn erfüllt werden. Dem Arbeitnehmer steht neben dem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich diese beiden Zuschläge zu. Mehr lesen