Herabwürdigung wegen ostdeutscher Herkunft keine Diskriminierung
Das AGG schützt unter anderem vor Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung. Die Tatsache, in Ostdeutschland geboren zu sein, fällt jedoch nicht in diesen Schutzbereich. Mobbing-Entschädigung gibt es dafür keine.
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