Aufhebungsvertrag: Kein gesetzliches Widerrufsrecht, aber Unwirksamkeit wegen »unfairen Verhandelns«
Wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertag beendet, gilt für diesen Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertrag kann aber unwirksam sein, falls das Gebot fairen Verhandelns missachtet wurde.
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