Keine grundlose Befristung bei Verstoß gegen Vorbeschäftigungsverbot
Eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis hatte, das eine vergleichbare Tätigkeit zum Gegenstand hatte.
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