Rücktritt von einer Prüfung muss unverzüglich erklärt werden
Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit ist unwirksam, wenn er 23 Tage nach der ärztlichen Untersuchung erklärt wird. Das ist nicht mehr unverzüglich. Folge: Die Prüfung als »nicht bestanden« gewertet werden.
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