Bewerbung über XING: Kein Schadensersatz bei irrtümlicher Datenweiterleitung an Dritten
Leitet ein Unternehmen Bewerberdaten irrtümlich an einen Dritten weiter und informiert nicht unverzüglich über diesen Rechtsverstoß, hat der Betroffene keinen Schadensersatz-Anspruch, wenn er hierdurch keinen tatsächlichen Schaden erleidet.
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