Datenschutzverstoß kann zur fristlosen Kündigung führen
Eine Mitarbeiterin las unbefugt eine E-Mail an Ihren Chef, fertigte von dem Anhang der offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an und gab sie an Dritte weiter. Diese schwere Pflichtverletzung rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Mehr lesen