»Fremdnützige« Umkleide-, Wasch- und Wegezeit ist als Arbeitszeit zu vergüten
Gehört die Körperpflege auch zur Arbeitszeit? Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat dies bejaht, wenn die Verschmutzung durch den Job deutlich über das Maß hinausgeht, das üblicherweise im Privatleben anfällt.
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