Wie steht es um die Haftung für den Zustand von Straßenbäumen?
Ein Straßenbaum wurde im Rahmen einer Baumkontrolle als vital eingestuft. Kurz danach brach ein Ast ab und beschädigte ein darunter geparktes Auto. Pech für den Halter: Der geht leer aus, die Gemeinde haftete nicht. Mehr lesen