Versicherung muss manipulierten Unfall nachweisen

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Ein junger Mann feierte im Hause seiner Eltern eine Party. Als nachts einer der Gäste fahren wollte, rammte er rückwärts das Auto des Vaters des jungen Mannes. Der Vater verlangte von der Kfz-Versicherung Schadensersatz. Diese weigerte sich jedoch, zu zahlen, da ihrer Ansicht nach der Gast absichtlich gegen das Auto des Vaters gefahren war. Sie unterstellte, der Unfall sei mit dem Sohn abgesprochen gewesen, um die Versicherungssumme zu kassieren.
Das Landgericht Lübeck entschied, die Versicherung hat Schadensersatz zu leisten. Nachdem das Gericht den Fahrer des Unfallwagens sowie weitere Partygäste befragt und einen technischen Sachverständigen hinzugezogen hat, kam es zu dem Schluss, dass der Unfall nicht manipuliert war. Der Fahrer ist nach Ansicht des Gerichts tatsächlich aus Versehen gegen das Auto des Vaters gefahren. Es hat keine Verabredung zu einem manipulierten Unfall zwischen Unfallverursacher und -opfer gegeben.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, muss der Geschädigte nachweisen, dass der Schädiger sein Fahrzeug beschädigt hat. Die Versicherung dagegen muss nachweisen, dass der Geschädigte mit der Beschädigung einverstanden war. Einen solchen Nachweis konnte die Versicherung hier jedoch nicht erbringen.
Beachten Sie: Häufen sich in einem solchen Fall die sogenannten »Beweiszeichen« dafür, dass der Unfall manipuliert wurde, kann dies für eine Unfallmanipulation sprechen (z.B. Missachtung der Vorfahrt, an abgelegenen Orten, in den späten Abendstunden, wenn mit keinen Zeugen zu rechnen ist).
LG Lübeck, Urteil vom 26.9.2024, 3 O 193/22
Tipp: Sie haben einen Verkehrsunfall und wissen nicht, was sie machen sollen. Informieren Sie sich mit Smartlaw über die nächsten Vorgehensweisen. Um einen Streit um die Schuldfrage und die Kostentragung zu vermeiden, ist es stets ratsam ein Unfallprotokoll zu erstellen.