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Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel

Auto & Verkehr 10. Oktober 2025
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Auffahrunfall. Ein Auto ist einem anderen Auto aufgefahren. Die Motorhaube ist beschädigt und das Heck des anderen Fahrzeugs.

Faadl / stock.adobe.com - Symbolbild, KI-generiert

Ein Auffahrunfall auf der Autobahn mit 60.000 Euro Schaden – und beide Fahrer haften. Das Urteil des OLG Frankfurt/Main zeigt, dass der sogenannte Anscheinsbeweis nicht immer greift. Besonders bei komplexen Verkehrssituationen kann auch der Vorausfahrende eine Mitschuld tragen.

Der Unfallhergang: Spurwechsel mit Folgen

Ein Autofahrer war mit seinem Ford auf der linken Spur einer Autobahn unterwegs, als sich die Fahrbahn wegen einer Baustelle verengte. Er begann, auf die mittlere Spur zu wechseln, brach den Vorgang jedoch ab und kehrte zurück auf die linke Spur. Kurz darauf bremste das Fahrzeug vor ihm plötzlich stark ab. Zwar konnte der Ford-Fahrer noch rechtzeitig stoppen, doch der nachfolgende Fahrer fuhr auf – es entstand ein Schaden von 60.000 Euro.

Der Ford-Fahrer verlangte Schadensersatz vom Auffahrenden. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied anders: Beide Fahrer haftenjeweils zur Hälfte für den Unfall.

Die rechtliche Bewertung: Kein klassischer Auffahrunfall

Normalerweise gilt bei Auffahrunfällen der sogenannte Anscheinsbeweis: Wer auffährt, hat meist nicht genug Abstand gehalten und ist damit überwiegend schuld. Doch in diesem Fall lag eine atypische Verkehrssituation vor. Der Ford-Fahrer hatte den Spurwechsel mitten im Manöver abgebrochen und war ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr zurück auf die linke Spur gefahren – offenbar ohne zu blinken.

Auch der Auffahrende war nicht schuldlos. Die Verkehrslage war unübersichtlich, die Spur endete, und der Verkehr war dicht. Das Gericht stellte fest, dass auch er besonders vorsichtig hätte fahren und mehr Abstand halten müssen. Beide Fahrer trugen somit zur Entstehung des Auffahrunfalls auf der Autobahn bei.

Fazit: Warum das Urteil für Sie wichtig ist

Das Urteil zeigt: Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig. Auch der Vorausfahrende kann mithaften – etwa bei riskanten Spurwechseln oder abruptem Bremsen. Für Autofahrer bedeutet das: Vorausschauendes Fahren und klare Kommunikation durch Blinken sind entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.4.2025, 9 U 5/24

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