Gebrauchtwagenkauf: Vorsicht vor geklauten Autos
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Betrugsgefahr beim Gebrauchtwagenkauf – worauf Sie achten müssen
Viele Käufer glauben, dass ein Fahrzeugbrief den rechtmäßigen Eigentümer eindeutig ausweist. Doch das ist ein Irrtum. Beim Gebrauchtwagenkauf kann Betrug auch dann passieren, wenn alle Papiere echt aussehen. Entscheidend ist, ob Sie grob fahrlässig handeln. Das bedeutet: Wenn Sie offensichtliche Warnsignale ignorieren, verlieren Sie nicht nur Ihr Geld, sondern auch das Fahrzeug.
Das Urteil des Landgerichts Frankenthal
Im Fall vor dem Landgericht Frankenthal kaufte ein Mann einen Gebrauchtwagen für 35.000 Euro. Der Verkäufer legte einen echt aussehenden Fahrzeugbrief vor, doch die Besichtigung fand kurzfristig auf einem Parkplatz vor einem französischen Krankenhaus statt. Der Kaufpreis wurde in bar übergeben, und der Verkäufer zeigte einen belgischen Aufenthaltstitel, obwohl er im Vertrag einen deutschen Wohnsitz angab. Kurz darauf stellte sich heraus: Das Auto war gestohlen. Der Käufer verlangte später den Erlös aus dem Weiterverkauf vom wahren Eigentümer, da er sich für gutgläubig hielt. Das Gericht entschied jedoch: Kein Eigentumserwerb, weil die Umstände grob fahrlässig ignoriert wurden. Der Fahrzeugbrief allein genügt nicht, wenn die Gesamtumstände Zweifel begründen.
Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist
Das Urteil zeigt: Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie nicht nur auf den Fahrzeugbrief vertrauen. Prüfen Sie die Situation genau, insbesondere bei ungewöhnlichen Umständen wie Barzahlung auf Parkplätzen oder kurzfristigen Ortswechseln. Wer hier nicht sorgfältig handelt, riskiert den Verlust des Fahrzeugs und des Kaufpreises. Sicherheit beim Autokauf beginnt mit einem klaren, rechtssicheren Vertrag.
LG Frankenthal, Urteil vom 3.4.2025, 3 O 388/24
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