Keine Entschädigung für nur aus Kulanz durchgeführte Flüge bei Insolvenz der Airline
Befördert eine Airline nach einer Insolvenz kulanzweise Passagiere, die ihre Tickets vor Insolvenz bezahlt haben, sind diese als „kostenlos“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-VO zu werten. In diesen Fällen gibt es keine Entschädigung. Mehr lesen