Schönheitsreparaturen: Mieterwünsche dürfen nicht einfach ignoriert werden
Mieter einer Wohnung haben das Recht, während eines laufenden Mietverhältnisses die Wände farblich beliebig zu gestalten. Ist der Vermieter verpflichtet zu renovieren, muss er deshalb die Farbwünsche seiner Mieter berücksichtigen.
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