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250.000,- € Schmerzensgeld nach OP durch alkoholisierten Arzt

Arzt, Patient & Behinderung 3. Mai 2018
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250.000,- € Schmerzensgeld nach OP durch alkoholisierten Arzt

© RB-Pictures / stock.adobe.com

Der Krankenhausträger haftet für eine Rückenmarksverletzung infolge einer Operation durch einen alkoholkranken Belegarzt, wenn dem Träger der Alkoholmissbrauch seit längerem bekannt war.

Eine Frau suchte wegen häufiger Kopf-, Arm- und Nackenschmerzen ein Krankenhaus auf. Ein dort als Belegarzt tätiger Neurochirurg operierte sie an den Bandscheiben. Bei der Operation schädigte er ihr Rückenmark so erheblich, dass sie weitgehend auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Schädigung ist dauerhaft. Die Klinikleitung wusste seit dem Jahr 2008 von dem Alkoholproblem des Arztes. Nach Ansicht der Patientin hätte die Klinik die Zusammenarbeit mit dem Belegarzt längst aufkündigen müssen. Nun verlangt die Patientin mindestens 200.000,- € Schmerzensgeld von der Klinik.

Das Landgericht Münster folgte ihrer Auffassung und entschied, die Klinik muss der Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,- € zahlen. Dem Krankenhaus ist grobes Organisationsverschulden vorzuwerfen.

Denn seit dem Jahr 2008 gab es Gerüchte über den Alkoholkonsum des Belegarztes. Ärzte berichteten immer wieder über Auffälligkeiten des Arztes bei der Arbeit, wie beispielsweise ein unsicherer Gang und Alkoholgeruch. Zweimal kam es zu Operationen unter Alkoholeinfluss, was jeweils eine mehrwöchige Entzugsbehandlung nach sich zog.

Gerade als Neurochirurg sind jedoch bereits kleinste Fehler bei der Operation äußerst gefährlich für die Patienten. Deshalb hätte die Klinikleitung nach Ansicht des Gerichts die Zusammenarbeit mit dem Belegarzt viel früher beenden müssen. Indem sie ihn weiter in ihrem Hause operieren ließ, handelte sie grob pflichtwidrig und haftete wegen eines Organisationsverschuldens auf Schmerzensgeld.

LG Münster, Urteil vom 1.3.2018, 111 O 25/14

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