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Wann kann eine innovative Behandlungsalternative zur Anwendung kommen?

Arzt, Patient & Behinderung 29. November 2023
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LALAKA / stock.adobe.com

Erfüllt eine neue Behandlungsmöglichkeit bestimmte Voraussetzungen, kann ein Krankenhaus sie auch dann anwenden, wenn der »Gemeinsame Bundesausschuss« über diese Methode noch keine Entscheidung getroffen hat.

Einem Krankenhaus stellt sich regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen neue Behandlungsmethoden angewandt werden können.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bisher nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Ansicht des Gerichts muss

  • nach aktuellem wissenschaftlichen Stand und nach dem Wirkprinzip der Behandlungsalternative davon auszugehen sein, dass die Methode weder schädlich noch unwirksam ist;
  • die Aussicht bestehen, dass die innovative Behandlungsmethode im Vergleich zu den bestehenden Standardmethoden effektiver ist;
  • die Perspektive existieren, dass eine einzige Studie in einem begrenzten Zeitraum den bislang fehlenden Beweis erbringen kann, dass die Methode wirksam ist sowie
  • eine Gesamtabwägung der möglichen Vor- und Nachteile zugunsten der innovativen Behandlungsmethode ausfallen.  

Beachten Sie: Eine Entscheidung über das Potential einer neuen Behandlungsalternative durch den »Gemeinsamen Bundesausschuss«, der für die Bewertung von Behandlungsmethoden zuständig ist, muss nach Auffassung des Gerichts nicht zwingend gegeben sein. Steht eine solche Entscheidung noch aus und sind die obigen Voraussetzungen gegeben, haben das Krankenhaus und die jeweilige Krankenkasse als Kostenträger über das Potential der Methode zu befinden. Diese Entscheidung ist gerichtlich umfassend überprüfbar.

BSG, Urteil vom 13.12.2022, B 1 KR 33/21 R