Vielzahl leidender Katzen und Hunde rechtfertigt Tierhalteverbot
Wer eine artgerechte Unterbringung und Pflege seiner Haustiere nicht gewährleisten kann (z. B. 55 Katzen und zehn Hunde in einem Wohngebäude), handelt grob tierschutzwidrig. Das rechtfertigt die Wegnahme der Tiere und ein Tierhalteverbot.
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