Heiratsbeihilfe, Urlaubs- und Weihnachtsgeld mindern Elterngeld nicht
Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen reduzieren das Elterngeld nicht. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert.
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