Pflegeheimkosten: Angehörige haften bei Kostenübernahmeerklärung persönlich
Hinterlässt ein verstorbener Pflegeheimbewohner Heimkostenrückstände, müssen die Angehörigen einspringen, wenn sie eine Kostenübernahmeerklärung für einen Zahlungsausfall unterschrieben haben. Eine Erbausschlagung nützt da nichts. Mehr lesen