Auffahrunfall: Keine Haftung trotz schnellen Fahrens
Ein auf der Überholspur der Autobahn fahrender Autofahrer trägt keine Mithaftung an einem Auffahrunfall, wenn der Unfallverursacher ohne zu Blinken plötzlich auf die Überholspur wechselt – selbst bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit.
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