Schwangere Tagesmutter bekommt keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Wer als selbstständige Tagesmutter für den Landkreis arbeitet, hat im Falle der eigenen Schwangerschaft schlechte Karten: Die Betroffene gilt nicht als Arbeitnehmerin und erhält deshalb keinen gesetzlichen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
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