Zweifelhafte Heizkostenabrechnung: Beweislast für richtige Ablesung liegt beim Vermieter
Fällt die Heizkostennachzahlung besonders hoch aus, werden Mieter misstrauisch. Zurecht. Und weigert sich dann der Vermieter die korrekte Ablesung durch Einblick in die Ablesebelege nachzuweisen, muss der Mieter nicht zahlen. So der BGH.
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