Mietminderung wegen Schimmelpilzgefahr: nicht in älteren Gebäuden bei zulässigem Bauzustand
Ältere Wohnhäuser sind oft nicht optimal isoliert. Deshalb kann es zur Schimmelbildung kommen. Wegen dieser abstrakten Gefahr darf der Mieter allerdings nicht die Miete mindern, solange der Bauzustand dem damaligen Standard entspricht.
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