Elternzeitverlängerung ohne Zustimmung des Arbeitgebers
Eltern, die ab der Geburt des Kindes Elternzeit für zwei Jahre von ihrem Arbeitgeber verlangt haben, können im Anschluss daran die Elternzeit für das dritte Lebensjahr des Kindes verlängern – und zwar ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
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