Kleinkind verursacht Wasserschaden: Gebäudeversicherung kann Eltern nicht haftbar machen
Auch Kleinkinder können erheblichen Schaden verursachen. Allerdings haften sie nicht dafür. Das müssen ihre Eltern, wenn diese ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Die hat aber Grenzen. Kinder sollen schließlich eigenständig werden.
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