Testamentsauslegung: Bezeichnung als Haupterbe macht noch keinen Alleinerben
Wird ein Erbe in einem Testament als "Haupterbe" neben weiteren Erben bezeichnet und enthält die Verfügung gleichzeitig eine quotenmäßige Aufteilung des Nachlasses auf die Erben, ist der "Haupterbe" nicht Alleinerbe. Er ist nur Miterbe.
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