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Airline muss über Gepäck-Preisschwankungen informieren

Reisen & Urlaub 12. April 2019
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jchizhe / stock.adobe.com

Bei Online-Buchung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auf mögliche Kosten schon zu Beginn des Buchungsvorgangs transparent und eindeutig hinweisen. Das gilt für den aktuellen Buchungsvorgang wie für spätere Zubuchungen (z.B. Gepäck).

Beim Billigflieger easyJet können sich die Online-Preise für Reisegepäck bei späterer Zubuchung verändern. Je näher der Abflugtag rückt, desto teurer wird es. Diese für Fluggäste wichtige Preisinformation fehlte bislang. Die Fluggäste wurden leidglich darüber informiert, dass sich die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung unterscheiden können (z.B. über Internet, am Flughafenschalter). Informationen zur Abhängigkeit des Preises vom Zeitpunkt der Zubuchung fehlten. Die Verbraucherzentrale beanstandete, die Preisgestaltung sei nicht transparent und eindeutig.

Das bestätigt das Landgericht: easyJet muss seine Kunden darüber informieren, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können. Denn auf Zusatzkosten für eine Flugbeförderung (z.B. für aufzugebendes Gepäck, einen Sitzplatz, eine Servicegebühr) müssen Kunden klar, transparent und eindeutig hingewiesen werden – und zwar am Beginn jedes Buchungsvorgangs.

Der Fluggast muss bei der Buchung absehen können, welche Kosten über die reine Flugbeförderung hinaus auf ihn zukommen. Das bezieht sich auch auf mögliche Preisschwankungen. Denn in der Praxis sind diese Zusatzkosten in Summe inzwischen sogar häufig höher als der reine Flugticketpreis.

Beachten Sie: Die Preisschwankung für spätere Zubuchung von Gepäck ist grundsätzlich aber zulässig. Erforderlich ist aber der entsprechende Hinweis, dass sich der aktuell angegebene Preis für das aufzugebende Gepäck bei nachträglichen Zubuchungen verändern kann.

LG Berlin, Urteil vom 2.8.2018, 52 O 365/17