Eigenmächtiger Urlaub rechtfertigt Kündigung – auch ohne Abmahnung
Wer ohne Urlaubsgenehmigung spontan in die Ferien fliegt und trotz Aufforderung seines Arbeitgebers nicht zur Arbeit erscheint, riskiert auch eine fristlose Kündigung – das auch ohne vorherige Abmahnung.
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