Unplanmäßige Zwischenlandung nicht mit Flugannullierung gleichzusetzen
Es liegt kein einer Flugannullierung gleichzusetzender Fall vor, wenn ein Flug planmäßig startet und nach einer unplanmäßigen Zwischenlandung nicht länger als drei Stunden verspätet am geplanten Zielort landet. Mehr lesen