Arbeitszeugnis: Abweichender Beendigungsgrund muss nicht angegeben werden
Ein Arbeitnehmer kann nicht die Angabe eines Beendigungsgrundes verlangen (z.B. »Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet«), der vom Inhalt einer Abwicklungsvereinbarung abweicht (z.B. ordentliche betriebsbedingte Kündigung).
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