Kosten für regelmäßige Graffitibeseitigung als Betriebskosten anerkannt
Graffiti-Schmierereien am eigenen Haus mögen die Wenigsten – gleich ob Eigentümer oder Mieter. Die Beseitigungskosten dafür wollen beide ungern tragen. In bestimmten Fällen dürfen Vermieter sie als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Mehr lesen