Fluggastrechte gelten auch für Verspätung von Anschlussflügen außerhalb der EU
Als Flugreisender haben Sie auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas Anspruch auf Entschädigung, wenn der Abflugsort innerhalb der EU lag und die Flüge Teil einer Buchung waren.
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