Kindesunterhalt: Kosten für Tagesmutter müssen nicht extra bezahlt werden
Beschäftigt eine alleinerziehende Mutter eine Tagesmutter zur Kinderbetreuung, um arbeiten gehen zu können, muss der unterhaltspflichtige Kindesvater hierfür nicht zusätzlich zahlen. Es liegt kein unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf vor.
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