Wohnflächenberechnung: Balkon zählt nur zu einem Viertel
Die vertraglich vereinbarte Größe einer Wohnung nach Quadratmeter ist beispielsweise wichtig für die Betriebskostenabrechnung oder bei einer Mieterhöhung. Deshalb muss sie stimmen. Das fängt mit der richtigen Wohnflächenberechnung an.
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