Zustimmungspflicht zur Hundehaltung: Trotz Erlaubnisvorbehalt keine willkürliche Verweigerung
Katzen- und Hundehaltung darf Mietern nicht einfach untersagt werden. Das gilt auch, wenn sie laut Mietvertrag zunächst um Erlaubnis bitten müssen. Wenn nichts gegen das Tier spricht, ist ein Verbot willkürlich und somit unzulässig.
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