Mieter hat keinen Anspruch auf Reparatur einer zur bloßen Nutzung überlassenen Einbauküche
Ist eine Einbauküche laut Vertrag bloß zur Nutzung überlassen, so trifft den Vermieter keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Die hat er nur für mitvermietete Sachen. Den Austausch von defekten Küchengeräten muss er aber dulden. Mehr lesen