0800 - 268 4 268 (kostenfrei)
Sie erreichen unser Service-Team: Montag bis Freitag: 8-18 Uhr
Keine Rechtsberatung.
Nein. Frauen erleiden keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als »Kunde« angesprochen werden. Die Formularsprache darf (derzeit noch) männlich bleiben. Mehr lesen
Der Tierhalter haftet, wenn er seinen Hund auf einer Feier frei herumlaufen lässt und der Hund einen Gast beißt, als der sich zu dem Tier herunterbeugt. Hier verwirklicht sich die Tiergefahr. Der Gast muss nicht mit dem Beißreflex rechnen. Mehr lesen
Wer einen Flug bucht und dann storniert, bekommt oft nur einen kleinen Teil seines Geldes zurück. Die Fluggesellschaft darf die Stornierung von Flugbuchungen wirksam ausschließen, so der Bundesgerichtshof. Mehr lesen
Wer wenig Auto fährt, sollte nach einem Unfall eher Taxi fahren, als sich einen Mietwagen zu leisten. Mehr lesen
Gibt es nicht genügend Kita-Plätze, kann ein solcher im Eilverfahren nicht erstritten werden. Stattdessen können die Kosten für eine eigenverantwortlich organisierte Hilfe den Behörden in Rechnung gestellt werden. Mehr lesen
Ein auf der Überholspur der Autobahn fahrender Autofahrer trägt keine Mithaftung an einem Auffahrunfall, wenn der Unfallverursacher ohne zu Blinken plötzlich auf die Überholspur wechselt – selbst bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit. Mehr lesen
Unitymedia darf die Router seiner Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals ohne deren ausdrückliche Zustimmung nutzen. Der Kunde muss aber der Nutzung jederzeit widersprechen können. Mehr lesen
Suchmaschinenbetreiber können in Grenzen für Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht herangezogen werden und haften dann. Suchergebnisse müssen sie dabei jedoch nicht vorab generell überprüfen. Mehr lesen
Werden weltberühmte Sehenswürdigkeiten kurzfristig aus dem Besichtigungsprogramm einer Rundreise gestrichen, sind Reisekunden zum kostenlosen Rücktritt berechtigt. Es liegt ein Fall einer erheblichen Reiseänderung vor. Mehr lesen
Bei Eis und Schnee kann man als Mieter schnell zu Fall kommen und sich erheblich verletzen, wenn der Gehweg vorm Haus nicht ordentlich geräumt worden ist. Der Grundstückseigentümer haftet aber nicht immer. So der Bundesgerichtshof. Mehr lesen