Tod des Mieters: Guter Freund und WG-Genosse darf in Vertrag eintreten
Lebt ein Mieter mit Zustimmung seines Vermieters mit einem Freund zusammen, darf Letzterer beim Tod des Hauptmieters in den Mietvertrag eintreten. Eine enge Freundschaft und gemeinsame Haushaltsführung vorausgesetzt. Liebe muss nicht sein. Mehr lesen