Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail nur nach Kunden-Einwilligung
Werbung per E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers ist unzulässig. Unter Werbung fallen auch Kundenzufriedenheitsanfragen. Dies gilt auch dann, wenn diese mit der Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt versendet wird. Mehr lesen