Frust über Reisemangel begründet keinen Schadensersatz
Entspricht das gebuchte Hotelzimmer nicht dem vor Ort, liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt. Der Frust über diesen Mangel begründet aber keinen darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruch.
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