Rechtliche Betreuung: Verwandte gehen bei Geeignetheit dem Berufsbetreuer vor
Muss ein rechtlicher Betreuer bestellt werden, geht der Wunsch der betroffenen Person vor, hierfür einen Verwandten einzusetzen. Ein Berufsbetreuer kommt nur infrage, wenn der Verwandte ungeeignet ist. So der Bundesgerichtshof.
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