Befreiung des Vorerben von Verfügungsbeschränkung muss im Testament ausdrücklich angeordnet werden
Setzt ein Erblasser seine Ehefrau als Erbin ein und sollen die Kinder erst nach ihrem Tod erben, geht man von einer Vor- und Nacherbschaft aus. Die Vorerbin kann über das geerbte Vermögen aber nur bei einer Befreiung frei verfügen. Mehr lesen